Alle Informationen auf einen Blick
Du wünscht Dir eine neue Brille? Du denkst bereits über eine Augenlaser-OP und auch deren Kosten nach? Doch welche Behandlungsmethoden stehen dir zur Verfügung und welche davon ist die richtige für dich? Auf diesen Seiten findest Du alle Informationen zu den Themen Brille, Kontaktlinsen, Hornhautverkrümmung, Augenlasern und erhältst wertvolle Tipps hohe Kostenzuschüsse zu erhalten.
Vorsorge
Augeninnendruckmessung (Glaukom), optische Kohärenztomografie (OCT), Hornhauttopographie usw.
Brille
Gläser und Fassungen inkl. Reparaturen, auch Sonnenbrillen in Sehstärke
Kontaktlinsen
Tages-, Wochen- und Monatslinsen, auch bei Bezug im Abo
Augen-OPs
Refraktive Chirurgien wie Linsentausch bei Katarakt (Grauer Star), Laseroperationen (Lasik, TransPRK, Smile usw.), Implantierbare Kontaktlinse (ICL) und ClearLens Extraction (CLE) usw.
Impfungen
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Gehör
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Die Vorteile Deines Vorsorgevertrags
Informationen lohnen sich! Denn nur wer optimal informiert ist, kann die bestmögliche Behandlung zu den geringsten Kosten erhalten. Egal ob es sich um eine Brille, Kontaktlinsen, eine Augen-Laser-OP, Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen oder Malariaprophylaxe handelt. Zu allen diesen Themen bieten wir dir auf unseren Seiten einen transparenten Überblick mit aktuellsten Informationen und einer interessanten Möglichkeit, dir die bestmögliche finanzielle Unterstützung zu sichern. Wie hoch die Kosten einer Augen-Laser-OP ausfallen, hängt auch von der gewählten Behandlungsmethode ab. Wir erklären dir den Unterschied zwischen einer Lasik-OP und einer Lasek-OP. Natürlich auch was unter einer Femto-Lasik zu verstehen ist. Zusätzlichen geben wir eine Übersicht welche Behandlungsform grundsätzlich für Dich geeignet ist. Was ist bei Kurzsichtigkeit und was bei Weitsichtigkeit oder Alterssichtigkeit zu beachten. Bis zu welcher Dioptrinzahl je Auge eine Augen-OP möglich ist. Selbstverständlich ist eine Augenlaserkorrektur auch bei einer Hornhautverkrümmung (auch Astigmatismus oder Stabsichtigkeit) möglich, so dass auch in diesen Fällen oft ein Leben gänzlich ohne Brille und Kontaktlinsen ermöglicht wird. Eine Hornhautverkrümmung entsteht durch eine unregelmäßig gewölbte Hornhaut. Je stärker oder unregelmäßiger die Hornhautwölbung ausgeprägt ist, umso verzerrter werden Gegenstände wahrgenommen.
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ALLE VORTEILE AUF EINEN BLICK
Volle Transparenz OHNE Wenn und Aber!
Brillen
- KEINE Wartezeit!
- Erstattung von 80% des Rechnungsbetrags
- Alle zwei Versicherungsjahre maximaler Erstattungsbetrag von 400€ für Brillen oder Kontaktlinsen möglich
- Gilt auch für Sonnenbrillen mit Sehstärke
Kontaktlinsen
- KEINE Wartezeit!
- Erstattung von 80% des Rechnungsbetrags
- Alle zwei Versicherungsjahre maximaler Erstattungsbetrag von 400€ für Brillen und/oder Kontaktlinsen möglich
- Gilt auch für Tages- oder Monatslinsen
Augen-OPs
- KEINE Wartezeit!
- Erstattungsbetrag im ersten Kalenderjahr1 max. 200 € und in den ersten beiden Kalenderjahren max. 500 € gesamt
- Der volle Zuschuss über 1.500 € ist direkt nach Ablauf des 2. Kalenderjahres abrufbar
- Der Zuschuss kann einmalig während der Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden
Vorsorge
- KEINE Wartezeit!
- Im ersten Kalenderjahr1 max. 200 € und in den ersten beiden Kalenderjahren max. 500 € gesamt
- Der volle jährliche Zuschuss über 500 € ist direkt mit Ablauf des 2. Kalenderjahres Jahr für Jahr verfügbar
- Gilt für alle Vorsorgeuntersuchungen unabhängig von Alter, Untersuchungsintervall und Häufigkeit. Auch Vorsorgeuntersuchungen, für die die GKV keine Leistung vorsieht, werden erstattet.
Impfkosten
- KEINE Wartezeit!
- Erstattung bis max. 300€ alle zwei Versicherungsjahre
- Gilt für alle Impfkosten (inkl. Kosten der ärztlichen Behandlung)
- Auch für Reiseschutzimpfungen, wie Cholera, Tollwut, Hepatitis A+B und Malariaprophylaxe
Hörhilfen
- KEINE Wartezeit!
- Erstattung bis 1.000 € Rechnungsbetrag
- Das entspricht 800 € einmalig während der Vertragslaufzeit.
- Gilt auch für Reparaturen von Hörhilfen Erstattung erfolgt nur wenn zu Beginn des Vertrags noch keine Hörhilfe benötigt wurde
Die wichtisten Fragen
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keyboard_arrow_down 1. Gibt es eine Wartezeit bevor ich meine Zusatzversicherung in Anspruch nehmen kann?Nein, es gibt keinerlei Wartezeiten einzuhalten. Direkt nach Versicherungsbeginn und Erhalt des Versicherungsscheins können alle Leistungen wie z. B. eine Brille oder Kontaktlinsen bis zu deren Höchsterstattungsgrenzen beansprucht werden.
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keyboard_arrow_down 2. Welche erstattungsfähigen Operationen (Augen-Laser-Behandlungen) umfasst die refraktive Chirurgie?Erstattet werden korrigierende Augenoperationen sog. LASIK oder Clear-Lens-Exchange-Operationen. Das Kürzel LASIK steht für „Laser-in-situ-Keratomuleusis“ und beschreibt eine Operationsmethode, bei der das Auge gelasert und ein Teil der Hornhaut abgetragen wird. Katerakt-OP (grauer Star) mit Austausch der eingetrübten Linse fällt ebenfalls unter refraktive Chirurgie. Bei starker Kurz- oder Weitsichtigkeit kann durch Clear-Lens-Exchange (CLE) die natürliche Linse durch eine Kunststofflinse ersetzt werden.Für refraktive Chirurgien erhalten Sie die Leistungen einschließlich der notwendigen Vor- und Nachuntersuchungen
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keyboard_arrow_down 3. Welche Erstattung erhalte ich für Brillen und Kontaktlinsen?Die Erstattung beträgt 80% der Gesamtkosten bis zu 500 € Rechnungsbetrag. Der maximale Erstattungsbetrag liegt somit bei 400 € innerhalb von 2 Kalenderjahren. Der erneute Anspruch besteht selbstverständlich auch ohne Änderung der Sehstärke, sowie bei Reparaturen von Brillen.
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keyboard_arrow_down 4. Sind auch Sonnenbrillen erstattungsfähig?Ja, auch für Sonnenbrillen werden Kosten erstattet. Voraussetzung hierfür ist, dass die Sonnenbrille in individueller Sehstärke angefertigt wird. Brillen ohne Sehstärke werden nicht anerkannt.
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keyboard_arrow_down 5. Wann erhalte ich den Augenlaser-Zuschuss über 1.500 € ?Der einmalige Zuschuss über 1.500 € steht direkt mit Ablauf des zweiten Kalenderjahres nach Versicherungsbeginn zur Verfügung. Im ersten Versicherungsjahr erhalten Sie bereits max. 200 Euro und in den ersten beiden Jahren maximal 500 Euro. Selbst bei bereits angeratenen oder geplanten Augen-OP´s (z. B. nach der Diagnose grauer Star) werden Ihnen Ihre Kosten erstattet! Auch wenn der OP-Termin sogar schon festgelegt wurde, erhalten Sie die tarifgemäße Erstattung. Gleiches gilt natürlich auch für schon geplante Augenvorsorgeleistungen und den Bezug von Sehhilfen. Die Behandlungstermine beim Augenarzt bzw. das Bestelldatum der Sehhilfen müssen dazu lediglich nach dem Versicherungsbeginn liegen.
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keyboard_arrow_down 6. Welche Vorsorgebehandlungen werden erstattet?Alle Vorsorgeuntersuchungen sind unabhängig von Alter, Untersuchungsintervall und Häufigkeit versichert. Auch Vorsorgeuntersuchungen, für die die GKV keine Leistung vorsieht, werden zu 100% erstattet. Es sind bis zu 500 Euro im Kalenderjahr erstattungsfähig. Im ersten Versicherungsjahr erhalten Sie höchstens 200 Euro und in den ersten beiden Jahren maximal 500 Euro. Danach gibt es keine weitere Summenbegrenzung zu beachten.
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keyboard_arrow_down 7. Welche Impfkosten werden erstattet?Es werden sowohl Impfungen im Inland, als auch Reiseschutzimpfungen zu 100% erstattet. Versichert sind die ärztliche Behandlung sowie die erforderlichen Medikamente für alle Schutzimpfungen und Reiseschutzimpfungen, die aufgrund einer Auslandsreise erforderlich sind. In zwei Kalenderjahren können Sie sich bis zu 300€ für Schutzimpfungen und Malariaprophylaxe erstatten lassen.
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keyboard_arrow_down 8. Wie reiche ich Rechnungen zur Erstattung ein?Der schnellste Weg zur Erstattung führt über die Barmenia-App des Versicherers. Über diesen Weg können Rechnungen einfach mit dem Smartphone fotografiert werden. Lästiger Papierkram entfällt und man hat zu jeder Zeit einen Überblick zu allen Vorgängen.Laden Sie sich einfach die "Meine Gesundheit" App in AppStore oder PlayStore herunter und registrieren Sie sich mit Ihren Kundendaten!Alternativ können Rechnungen natürlich auch auf dem Postweg eingereicht werden. Verwende dafür einfach folgendes Formular Weitere Infos
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keyboard_arrow_down 9. Wie lange ist die Mindestlaufzeit des Vertrags?Die Mindestvertragslaufzeit beträgt nur 2 Kalenderjahre.
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keyboard_arrow_down 10. Wie kann ich die Zusatzversicherung kündigen?Der Vertrag kann nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Damit Ihr Vertrag zum 31.12. aufgehoben wird, müsste die Kündigung bis 30.09. schriftlich beim Versicherer eingehen.
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keyboard_arrow_down 11. Wo finde ich die offiziellen Versicherungsbedingungen?Hier finden Sie bereits die Tarifbeschreibung, sowie die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) unseres Exklusivpartners zum Download.Bei Beantragung des Vertrags bekommen Sie selbstverständlich nochmals alle relevanten Bedingungen und Formulare zur Verfügung gestellt.
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keyboard_arrow_down 12. Wer kann diesen Tarif abschließen?Versicherungsfähig und versicherbar sind nur Personen, die in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind. Notwendig ist zudem eine deutsche IBAN, sowie eine deutsche Postanschrift.
Persönliche Beratung
Sie erreichen Ihren persönlichen Kundenbetreuer zu unseren Servicezeiten unter:
Außerhalb der Servicezeiten können Sie jederzeit einen Rückruf zum Wunschtermin vereinbaren.
Oder Sie schicken uns eine Mail an:

Brille und Kontaktlinsen
Sie finden auf unseren Seiten auch alle Hintergrundinformationen zur Funktionsweise von Brillengläsern und Kontaktlinsen und können sich auch hier eine tolle Erstattung sichern. Ohne jegliche Wartezeiten werden bis zu 400€ für Brillen oder Kontaktlinsen übernommen. Und das Schönste daran, alle zwei Kalenderjahre haben Sie erneut Anspruch auf bis zu 400€. Dies natürlich auch ohne Änderung der Dioptrienzahl oder sonstige bekannte Fallstricke. Sogar eine Sonnenbrille in Ihrer Sehstärke wird Ihnen erstattet. Ermöglicht wird dies durch unseren Partner der Union Krankenversicherung (UKV). Unsere Kunden profitieren an dieser Stelle doppelt. Die UKV arbeitet im Bereich der Augenoperationen mit sehr vielen namhaften Anbietern zusammen. Unter anderem mit Smile Eyes, Care Vision, Euro Eyes, Accuratis, Realeyes, Euro-Augenlaserklinik und dem MVZ Siegburg. Durch diese Zusammenarbeit stehen Ihnen besondere Vorzugskonditionen zur Verfügung. Um die finanziellen Vorteile für das Augenlasern bei einem der Partnerkliniken nutzen zu können, genügt bereits der Hinweis auf den bestehenden Vertrag. Sprechen Sie Ihren bestehenden Vertrag am besten einfach direkt im medizinischen Vorgespräch an.
Vorsorge
In dem von uns empfohlenen Tarif erhalten Sie neben dem Zuschuss zum Augenlasern in Form z.B. einer Femto-Lasik-Operaton, einer Lasik-Operation oder auch Lasek-Operation und der Erstattung für Sehhilfen (Brille und Kontaktlinsen), auch eine 100% Kostenübernahme für Vorsorgeuntersuchungen. Diese Vorsorgeuntersuchungen sind völlig unabhängig von Ihrem Alter, Untersuchungsintervallen oder Häufigkeit abgedeckt. Auch Vorsorgeuntersuchungen für welche die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) keine Leistungen vorsieht, werden erstattet. Denn Vorsorge ist wichtig und sollte nicht durch Altersvorgaben der gesetzlichen Kassen ins Hintertreffen geraten. Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen helfen schwere Erkrankungen rechtzeitig zu erkennen und zu behandeln. Beispiele für oft gewählte Vorsorgeuntersuchungen sind z. B. Hautkrebsscreening oder auch Ultraschalluntersuchungen. Auch die Kosten Schutzimpfungen für das In- und Ausland werden zu 100% bis zu 300€ innerhalb von zwei Kalenderjahren übernommen. Darunter fallen selbstverständlich die Kosten der ärztlichen Behandlung, sowie die Kosten der erforderlichen Medikamente. Die bei Auslandsreisen empfohlenen Reiseschutzimpfungen für Cholera, Tollwut, Typhus oder Hepatitis A und B werden ebenfalls zu 100% berücksichtigt. Auch die Kosten einer Malariaprophylaxe können Sie an dieser Stelle problemlos über den Vertrag abrechnen.

Deine Vorteile erklärt
Vorsorgeuntersuchungen
Alle Vorsorgeuntersuchungen werden Ihnen zukünftig unabhängig von Ihrem Alter, dem Untersuchungsintervall oder Häufigkeit erstattet. Sogar Vorsorgeuntersuchungen, für die die GKV keine Leistung vorsieht, werden Ihnen erstattet. Im ersten Versicherungsjahr können Sie bereits 200 Euro in Anspruch nehmen. In den ersten beiden Jahren zusammen sogar bis zu 500 Euro.
Brillen
Mit Vertragsbeginn sichern Sie sich eine Erstattung von bis zu 400 € für eine neue Brille. Natürlich darf der Betrag auch auf mehrere Brillen aufgeteilt werden. Sogar Sonnenbrillen in Ihrer Sehstärke werden übernommen. Sie erhalten zusammen mit den Kosten für Kontaktlinsen eine Erstattung von maximal 400 € (80 Prozent aus 500 Euro Rechnungsbetrag) in zwei Kalenderjahren. Dies selbstverständlich unabhängig von der Änderung Ihrer Sehstärke.
Kontaktlinsen
Auch die Kostenübernahme für Ihre Kontaktlinsen stehen Ihnen ohne Wartezeiten zur Verfügung. Zusammen mit den Kosten für Brillen werden Ihnen ebenfalls maximal 400 € (80% aus 500 € Rechnungsbetrag) in zwei Kalenderjahren erstattet. Ganz egal, ob Sie lieber Monats- oder Tageslinsen bevorzugen, die Kosten hierfür können Sie zukünftig über Ihren Vorsorgevertrag abrechnen.
Augenoperationen/refraktive Chirurgie
Ihr Vorsorgevertrag übernimmt alle Behandlungen der sog. refraktiven Chirurgie. Darunter werden korrigierende Augenoperationen zur Verbesserung der Sehkraft zusammengefasst. Beispiele für solche korrigierende Augenoperationen sind LASIK oder Clear-Lens-Exchange. Bei starker Kurz- oder Weitsichtigkeit kann durch Clear-Lens-Exchange (CLE) die natürliche Linse durch eine Kunststofflinse ersetzt werden. Direkt zum Beginn des dritten Kalenderjahres nach Vertragsabschluss steht Ihnen bereits der volle Bonus von 1.500 € zur Verfügung. Diese kurze Wartezeit lohnt sich richtig für Sie.
Impfungen
Ihr Vorsorgevertrag hätte seinen Namen nicht verdient, wenn er nicht auch 100% der klassischen Schutzimpfungen, als auch 100% der Reiseschutzimpfungen übernehmen würde. Erstattet werden nicht nur die Impfstoffe, sondern natürlich auch die dazugehörige ärztliche Beratung und Behandlung. Dies sogar bis zu 300€ innerhalb von zwei Kalenderjahren und natürlich ohne Wartezeit.
Hörhilfen
Damit auch wirklich an alles gedacht ist, steht Ihnen sogar eine Erstattung von bis zu 800 Euro (80 Prozent aus 1.000 Euro Rechnungsbetrag) innerhalb von fünf Kalenderjahren zur Verfügung. Damit die Erstattung erfolgen kann, wird eine Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse benötigt. Übrigens sind nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch die Reparaturkosten Ihrer Hörhilfen abgedeckt.
Seheinschränkungen beheben und wieder barrierenfrei leben
Gerade wenn Du auf der Suche nach einer neuen Brille bist oder Dich schon mit den Möglichkeiten und Kosten einer Augen-Laser-Operation auseinandergesetzt hast, wirst Du erkennen wie sehr Du von einen Vertragsabschluss profitieren wirst. Zukünftig endlich ohne Kontaktlinsen Schwimmen oder in der Sauna sitzen? Ohne Brille ins Kino oder zum Sport gehen? Für viele sicher eine traumhafte Vorstellung. Übrigens etwa 45% der Brillen- und Kontaktlinsenträgerempfinden Ihre Sehhilfe als störend beim Sport. Diese Einschränkungen sind nicht immer leicht, dass Auge ist das wichtigste Sinnesorgan. Rund 80% der Eindrücke nehmen wir visuell wahr, allein 40 Teilbereiche unseres Großhirns haben mit dem Sehen zu tun. Wenn Du ohne Hilfe schlecht siehst oder Kontaktlinsen nicht verträgst, entsteht sehr oft der Wunsch, immer und überall ohne Sehhilfe scharf sehen zu können. Die aktuelle Medizin bietet Dir genau diese Alternative zu Brille und Co. Die sog. refraktive Chirurgie hat sich in den letzten 25 Jahren durchgesetzt. Darunter sind Augenoperationen zu verstehen, welche die Gesamtbrechkraft der Augen verändern können. Die meisten refraktiven Chirurgien werden mithilfe eines Lasers durchgeführt, so dass die Verfahren auch als „Augenlasern“ bekannt sind. Die Nachfrage und die Erfolge dieser Behandlungen sind groß. Mittlerweile entscheiden sich mehr als 100.000 Menschen jährlich für einen solchen Eingriff. Die Tendenz steigt, da mittels Augenlasern Weisichtigkeit, Kurzsichtigkeit sowie auch Hornhautverkrümmungen dauerhaft korrigiert werden können.
Lasik
Eine Lasik funktioniert wie folgt: Zuerst wird dein Auge per Computer auf den Tausendstel Millimeter genau vermessen, mit Tropfen betäubt und mit einer Art Klammer geöffnet. Anschließend wird durch das Mikrokeratom, eine dünne Lamelle aus der obersten Hornhautschicht geschnitten und man klappt diese auf. Die so entstandene Öffnung nennt man „Flap“. Durch sie kann ein Excimer-Laser ins Augeninnere vordringen und dort die Hornhaut modellieren. Dabei wird das Gewebe durch kontrolliertes Verdampfen so verändert, dass sich die Lichtbrechung in der Hornhaut anpasst. Der Eingriff richtet sich dabei nach der Art der Sehschwäche: Bei Kurzsichtigkeit (Myopie) etwa wird die Hornhaut im Zentrum abgeflacht, bei Weitsichtigkeit (Hyperopie) werden die Außenbereiche abgetragen. Das Ziel ist immer dasselbe, die Krümmung der Hornhaut so zu gestalten, dass ein scharfes Bild auf der Netzhaut entsteht.
Femto-Technik
Diese Grundtechnik des Lasik-Verfahrens wurde zwischenzeitlich weiterentwickelt, heute gilt die Femto-Technik als Standard. Bei dieser Methode erfolgt der Flap-Schnitt nicht mehr mechanisch, sondern per Laser. Teilweise wird auch das neuartige Smile-Lasik-Verfahren angeboten. Eine minimalinvasive Operation, bei der keine Flap mehr notwendig ist. Winzige Gewebeschnitte sind vollkommen ausreichend. Statt einem Excimer-Laser wird ein Smile-Laser verwendet, der das Gewebe nicht verdampft, sondern präzise schneidet. Mithilfe des Lasers wird so ein Stück Gewebe präpariert, um die vorhandene Fehlsichtigkeit zu korrigierenden. Die Hornhaut behält bei dieser Methode deutlich mehr Stabilität als bei der Flap-Methode und Nachwirkungen wie trockene Augen sind wesentlich seltener. Nach dem Eingriff wird die Hornhaut gründlich gespült und die Flap, falls vorhanden, zurück geklappt. Dort wächst sie im Laufe der Zeit wieder an. Der Eingriff selbst dauert nur wenige Minuten und wird ambulant durchgeführt. Die Verbesserung der Sehkraft stellt sich sofort nach dem Eingriff ein. Ein Verband ist nicht nötig und die Einschränkungen sind gering. Ein paar Tage solltest Du nicht am Computer arbeiten und Augentropfen verwenden.